Technische Prüfungen - ewaldmoser.de

Alle Prüfungen aus einer Hand

Die Moser Gebäudetechnik GmbH ist Ihr Partner am Bodensee und in der Region für Messungen und Prüfungen u. a. nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und prüft für Sie alle:

  • ortsfesten Geräte (Steckdosen, Drehbänke, CNC-Maschinen etc.)
  • ortsfeste Anlagen (Hauptverteiler, Unterverteiler, Produktionsstraßen etc.)
  • ortsveränderlichen Geräte (Verlängerungsleitungen, PCs, Handgeräte etc.)

nach allen gültigen Normen & Gesetzen, u. a.:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln der Betriebssicherheit (TRBS)
  • DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
  • DIN VDE 0701/0702, 0105-100/A1, 0113

durch unsere geschulten Mitarbeiter nach TRBS 1203.

Warum prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).


Unfälle vermeiden – Menschenleben retten

Jedes Jahr kommen Menschen durch elektrischen Strom ums Leben. Dabei zeigen die Statistiken eine deutliche Verringerung der Arbeitsunfälle durch Prüfung der Arbeitsmittel. Denn nur wer prüfen lässt, kann Unfälle vermeiden.


DIN EN ISO 9001

Ein Teil der DIN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, z.B. die Überprüfung der Betriebsmittel. Teil des Audits ist eine Kontrolle der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung sowie Stichproben an den Geräten.


Versicherungsschutz aufrechterhalten

Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung. Das Unterlassen der Prüfung führt zu höheren Versicherungsbeiträgen. Viele Versicherungen bieten Preisvorteile bei Vorlage der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).


Unterlassung ist eine Straftat

Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist eine Straftat (§ 26 BetrSichV).

Wie und was wird geprüft?

Die Prüftechniker besprechen in einem Vorgespräch mit Ihnen oder der beauftragten Person den Ablauf der Prüfung.

In der Regel gehen die Prüfer von Raum zu Raum und überprüfen alle  elektrischen Geräte und übernehmen – falls nicht vorhanden – die Gefährdungsbeurteilung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1111 in die Datenbank der Betriebsmittel.

Die Gefährdungsbeurteilung und die gesetzlichen Vorgaben regeln dabei die einzuhaltenden Prüffristen.

Sämtliche Prüfungen und Prüffristen werden von uns in einer Datenbank dokumentiert.

Weitere technische Prüfungen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen im Bereich der technischen Prüfungen an, wie z. B. Profibus-Messungen.